Viele Menschen haben ein Social-Media-Konto, kaufen online ein, speichern Fotos auf einer Cloud oder investieren in Kryptowährungen. Doch was geschieht damit nach dem Tod? Gerade bei monetär wertvollem digitalem Nachlass gewinnt diese Frage an Brisanz.

Ein Beitrag unseres Partners HELVETAS

Zum digitalen Nachlass zählt vieles: Auf Handy, Festplatten und Memory-Sticks aufbewahrte Fotos und Dokumente, Benutzerkontos zum Beispiel von sozialen Medien und kostenpflichtigen Abos, Vermögenswerte in Kryptowährungen, Domain-Namen für Webseiten, digital festgehaltene geistige Schöpfungen wie etwa Texte oder Musik, aber auch Blogs, Forumsbeiträge, und Kommentare.

Die Regelung des digitalen Nachlasses ist komplex. Auch in der Schweiz ist bislang nicht in allen Details geklärt, ob und wie der digitale Nachlass vererbt werden kann, es fehlen hierzu noch einschlägige Gerichtsurteile. So ist zum Beispiel rechtlich noch unsicher, was mit Kryptowährungen wie Bitcoins passieren soll.

Missbrauch der eigenen digitalen Daten verhindern
Es zeigt sich in der Praxis, dass der digitale Nachlass oft vergessen wird. Ist dieser nicht geregelt, besteht die Gefahr, dass Vermögenswerte verloren gehen oder die Erb:innen nicht wissen, was sie tun sollen und vielleicht Streit entsteht. Oder Dinge werden gelesen oder eben nicht gelesen, bei denen die Verstorbenen sich das anders gewünscht hätten.

Es ist also wichtig, sich Gedanken darüber zu machen, welche digitalen Inhalte hinterlassen werden und wie die Zugriffsrechte geregelt sein sollen.

Webinar zum digitalen Erbe
Auch wenn die Rechtslage noch nicht bis ins letzte Detail geklärt ist, gibt es bestehende rechtliche Rahmenbedingungen. Haben Sie Interesse mehr zu erfahren? Wir von Helvetas laden Sie gerne ein zu unserem Webinar “Digitaler Nachlass”. Melden Sie sich dazu unverbindlich an.

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