Die Parameter der 2. Säule wurden jahrzehntelang nicht geändert, entsprechend realitätsfern sind sie. Auch die geplante Reform BVG 21 wird nichts am Bedürfnis der Versicherten ändern, wenigstens einen Teil des Vorsorgeguthabens selbstbestimmt und ohne Zwangssolidaritäten anzulegen.

Ein Beitrag unserers Partners pens-expert.ch

Das Prinzip der 2. Säule ist einfach erklärt: Alle Versicherten sparen während der Erwerbstätigkeit für den Ruhestand. Bei der Pensionierung wird das Vorsorgeguthaben in eine lebenslange, nicht kürzbare Rente umgewandelt. Dazu wird das vorhandene Guthaben mit dem Umwandlungssatz multipliziert. Dieser enthält zwei Annahmen: Die künftige Lebenserwartung und die durchschnittliche Rendite.

Wie hoch dieser Umwandlungssatz ist, steht im Bundesgesetz: Für den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanteil am Vorsorgeguthaben, dem sogenannten BVG-Obligatorium, sind es derzeit 6,8%. Gemessen an der durchschnittlichen Lebenserwartung und dem risikolosen Zinssatz ist das ein absurd hoher Wert.

Arbeitnehmende finanzieren zu hohe Renten

Der viel zu hohe Umwandlungssatz führt zu Rentenleistungen, die mehr Kapital benötigen als Mittel vorhanden sind. Die Pensionskassen müssen daher zusätzliche Mittel aufwenden, um die garantierten lebenslangen Renten der Pensionäre zu finanzieren. Bezahlt werden diese Leistungen von den Anlageerträgen der Vorsorgeguthaben der Arbeitnehmenden. Jedes Jahr werden so Milliarden von Franken umverteilt: Gemäss der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge waren es 2020 rund 4,4 Milliarden Franken respektive 0,5% des gesamten Vorsorgekapitals. Im Fünfjahresschnitt sollen es sogar 6,3 Milliarden Franken sein.

BVG 21 verlagert das Problem

Der Missstand liesse sich durch einen tieferen Umwandlungssatz entschärfen. Genau das sieht die Reform BVG 21 vor. Durch die überfällige Senkung des Satzes von 6,8% könnte die Umverteilung grob geschätzt um bis zu 50% reduziert werden. So oder so gilt: Sollen die Renten der Arbeitnehmenden nicht sinken, muss mehr Kapital angespart werden. Doch je älter jemand ist, desto weniger Zeit bleibt, um höhere Sparbeiträge zu entrichten, die den tieferen Umwandlungssatz ausgleichen. Hier setzt der Vorschlag des Pensionskassenverbands ASIP an: Reduziert sich die Umverteilung wie vorgesehen, können die Pensionskassen die Guthaben der Versicherten erhöhen – ohne eine Querfinanzierung durch andere Mittel zu benötigen.

Der Bundesrat indes wollte einen monatlichen Zuschlag von 100 bis 200 Franken für Neupensionäre in den ersten 15 Jahren nach Inkrafttreten der Reform. Der Zuschlag sollte über einen weiteren Lohnabzug im Umfang von 0,5% finanziert werden. Aus der indirekten Umverteilung würde also eine offensichtliche.

Blockade verzögert Reform weiter

Der Nationalrat entschärfte diesen Vorschlag und beschloss eine gezielte Kompensation für die Übergangsgeneration. Zur Finanzierung sollen die Rückstellungen der Pensionskassen genutzt werden. So würde der zusätzlich benötigte Lohnabzug auf lediglich 0,15% sinken.

Von der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit wurde der Vorschlag jedoch wieder geändert. Noch gibt es keinen definitiven Beschluss des Ständerats. Das Geschäft wurde erneut an die Kommission zurückgewiesen. Es bleibt zu hoffen, dass in der Herbstsession 2022 ein vernünftiger und realistischer Vorschlag verabschiedet wird.

Eigenverantwortliche Vorsorgepläne werden beliebter

Auf absehbare Zeit bleibt der Umverteilungsdruck bestehen. Dem kann man sich ab einer gewissen Lohnhöhe jedoch teilweise entziehen. Lohnbestandteile über 129’060 Franken pro Jahr können in einem 1e-Vorsorgeplan versichert werden. Dazu muss sich der Arbeitgebende einer 1e-Stiftung anschliessen. Dort wählen die Versicherten aus diversen Anlagestrategien die individuell passende für sie aus. Wer eine hohe Risikofähigkeit aufweist, kann so deutlich offensiver anlegen als bei einer Standardpensionskasse mit dem engen regulatorischen Korsett. Mit zunehmendem Alter kann dann das Anlagerisiko mit defensiven Strategien und einer tieferen Aktienquote entschärft werden.

Die Anlageperformance des 1e-Plans – egal ob positiv oder negativ – wird zu 100% der versicherten Person gutgeschrieben. Eine Umverteilung ist im Rahmen des 1e-Vorsorgesparens also nicht möglich. Und auch das Unternehmen profitiert, da keine Unterdeckung der Pensionskasse möglich ist und als Folge keine Sanierungsmassnahmen drohen. Wertschwankungsreserven müssen ebenfalls keine aufgebaut werden. In der Summe führen 1e-Pläne also zu besseren Altersvorsorgeleistungen. Hinzu kommen steuerliche Vorteile, die immer mehr Versicherte von den Vorteilen des 1e-Vorsorgesparens überzeugen.

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