Die Pensionierung kommt näher, Pläne für den dritten Lebensabschnitt werden geschmiedet, denn seinen Teil für Familie und Gesellschaft hat man erfüllt – so glaubt man. Aber es kann anders kommen.

Von Sarah Niederer, Partnerin STEPHANI + PARTNER

So erging es Max, pensioniert, Vater und Grossvater. Er freute sich über die Pension und konnte durch seinen sparsamen Lebensstil und dank einem kleinen Vermögen sorglos leben. Aber es kam anders. Schuld daran war seine Enkelin Karin. Sie entzweite sich von der Familie und musste von der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde in einem Heim platziert werden. Die Kosten für eine solche Fremdplatzierung werden in aller Regel von der Sozialhilfe übernommen, soweit die – meist horrenden – Beträge nicht vollständig von den Eltern beglichen werden können. Weil die an Kinder und junge Erwachsene ausgerichtete Sozialhilfe auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht rückforderbar ist, zwingen nicht selten die Gemeinden auch vermögende Grosseltern, sich an den Kosten zu beteiligen, falls bei den Eltern nichts oder nur wenig zu holen ist.

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