Invalidenversicherung, Krankenkasse oder doch die SUVA? Wer kommt für mein Hilfsmittel auf? Debora Dällenbach, Fachfrau Rehatechnik im Hilfsmittel-Markt Niederbipp, hat den Überblick.

Ein Beitrag unseres Partners Hilfsmittel-Markt GmbH

Debora Dällenbach, Fachfrau Rehatechnik im Hilfsmittel-Markt Niederbipp

Frau Dällenbach, werden die Kosten für Hilfsmittel von den Versicherungen übernommen?
Das kommt drauf an. Erstens, um welche Hilfsmittel es sich handelt. Zweitens, ob Sie bereits IV oder AHV beziehen. Und drittens, ob das Hilfsmittel vom Arzt verordnet wurde. Und dann gibt es einige weitere Faktoren, die beeinflussen, wer für Ihr Hilfsmittel aufkommt.

Wo erhalte ich Hilfe bei den Kostenabklärungen?
Im Hilfsmittel-Markt beraten wir unsere Kunden kostenlos und klären für sie ab, wer ihr Hilfsmittel bezahlt. Bei IV- und SUVA-Hilfsmitteln zeigen wir, welche Hilfsmittel möglich sind, erstellen Offerten und Anträge und reichen diese beim betreffenden Kostenträger ein. Mit IV und SUVA können wir zudem direkt abrechnen. Bei AHV-Bezügern schauen wir ihre Zusatzversicherungen an und ob diese sich an einem Hilfsmittel beteiligen. Das nimmt den Kundinnen und Kunden sehr viel Arbeit ab.

Der Hilfsmittel-Markt Niederbipp bietet gratis Kostenabklärungen für Hilfsmittel an.

 

Wer bezahlt was – eine Übersicht

Invalidenversicherung (IV)

  • Alle von der IV gelisteten Hilfsmittel, die einfach, zweckmässig und vom Arzt verordnet sind. Keine Inkontinenzprodukte
  • Beispiele: Pflegebett, Anpassungen im Badezimmer, Rampe, Lift, Rollstuhl, Rollator, Scooter

Stiftungen

  • Übernehmen zum Teil die Kosten, wenn die IV eine Übernahme abgelehnt hat
  • Beispiele: Sport-/ und Therapiegeräte, zusätzliche Hilfsmittel, die mehr als einfach und zweckmässig sind

SUVA

  • Kostenübernahme, wenn als Folge eines Unfalls Hilfsmittel benötigt werden
  • Zusätzlich werden alle gelisteten und vom Arzt verordneten Hygieneartikel übernommen.
  • Beispiele: Inkontinenz-Einlagen, Beinbeutel, WC-Sitzerhöhungen, Badehilfen, Rollstuhl, Rollator, Pflegebett

Krankenkassen-Zusatzversicherung

  • Die Kostenbeteiligung ist bei jeder Zusatzversicherung anders, je nach Versicherungsmodell und Verordnung des Arztes
  • Beispiele im IV-Alter: Hygieneartikel
  • Beispiele im AHV-Alter: Hygieneartikel, Rollator, Pflegebett, Duschstuhl

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

  • Beteiligt sich mit 900 Franken alle fünf Jahre am Rollstuhlkauf, wenn vom Arzt verordnet

Mit diesen Tipps sparen Sie bei Hilfsmitteln Kosten!

 

Wir sind gerne für Sie da!
Im Hilfsmittel-Markt Niederbipp finden Sie eine grosse Auswahl an praktischen Hilfsmitteln für mehr Lebensqualität:
– Rollatoren, Rollstühle und Scooter
– Pflegebetten und Matratzen
– Und vieles mehr!
Unsere kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich, Sie persönlich zu beraten. Ebenfalls bieten wir die Wartung und Reparatur von Hilfsmitteln an.


Hilfsmittel-Markt GmbH
4704 Niederbipp
www.hilfsmittelmarkt.ch
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+41 32 941 42 52