Zu den grossen, seit Anfang Jahr 2021 gültigen Neuerungen im Strassenverkehr gehört zweifelsohne das sogenannte «Rechtsvorbeifahren». Damit man nicht in der Bussenfalle landet, erklären wir, was damit gemeint ist und was nicht. Ergänzend dazu einige der anderen Neuerungen speziell für die Autobahn.

VON MARTIN SCHATZMANN

Mit den neuen Regelungen hat sich seit 1. Januar einiges im Strassenverkehr verändert, das in die unterschiedlichsten Bereiche unserer individuellen Mobilitätssegmente hineinreicht. So gibt es Signalisationsänderungen für E-Mobil-Parkplätze und diverse Neuerungen im Zweiradbereich. Neu beispielsweise dürfen Velofahrer nun auch bei Rot an der Ampel rechts abbiegen, wenn dies mit einer entsprechenden Pfeiltafel gekennzeichnet ist; der Vortritt allerdings bleibt beim Verkehr, dessen Fahrtrichtung Grün hat. Die spürbarsten Änderungen betreffen jedoch das Fahren auf der Autobahn. So werden zwei altbekannte Begriffe endlich verbindlich in Gesetz und Bussenkatalog geregelt.

Rettungsgasse, Reissverschluss

Der eine Begriff ist die Rettungsgasse. Sie dient dem ungehinderten Durchkommen von Rettern zur Unfallstelle und Entpannen zum Pannenfahrzeug. Bilden müssen Autofahrer die Rettungsgasse zwingend dann, wenn sich der Verkehr auf Autobahn oder Autostrasse nur noch mit Schritttempo bewegt oder ganz stillsteht. Stockender Verkehr braucht keine Rettungsgasse. Gebüsst werden Rettungsgassen-Muffel mit 100 Franken. Doch wie soll eine solche Gasse richtig aussehen? Bei zweispurigen Fahrbahnenbildet man sie in der Mitte, zwischen den beiden Spuren.

Illustration: Bundesamt für Strassen, ASTRA

Bei drei und mehr Spuren orientiert man sich am Mittelstreifen, die Rettungsgasse wird immer zwischen der äusserst linken Spur, sowie der Spur rechts davon gebildet. Beim «Reissverschluss» wird gleichzeitig ein alter Grundsatz umgestossen. Fällt eine Spur weg, also wenn die Fahrbahn beispielsweise von drei auf zwei Spuren verringert wird, muss jenen Autos, die auf der endenden Spur sind, das Einfädeln ermöglicht werden – und zwar unmittelbar vor der Verengung. Das bislang als ungeduldiges Verhalten verpönte Vorfahren bis zum Spurende wird nun für einen besseren Verkehrsfluss explizit gewünscht und das Platzmachen gefordert. Wer sich dieser Pflicht und dem Einfädeln verweigert, bezahlt 100 Franken Busse. Der frühzeitige Spurwechsel bleibt weiterhin vor dem Verlassen der Autobahn Vorschrift.

Überholt wird links

Trotz der erweiterten Möglichkeiten des Rechtsvorbeifahrens gelten zwei Grundsätze unverändert: Es gilt erstens das Gebot rechts zu fahren und zweitens haben Überholmanöver weiterhin links zu erfolgen. Das neue Rechtsvorbeifahren ist nur dann erlaubt, wenn sich auf der linken Spur Kolonnenverkehr gebildet hat, bislang war Rechtsvorbeifahren nur beim Fahren in parallelen Kolonnen erlaubt. Das heisst, wenn es nur links oder in der Mittelspur stockte, durfte auf der freien rechten Spur nicht vorbeigefahren werden. Jetzt darf man das, doch muss – und das ist die Bedingung – sich links eine Kolonne gebildet haben. Wer den Rahmen der neuen Möglichkeiten überdehnt, wird wie bisher für Rechtsüberholen mit 250 Franken gebüsst, wobei nicht mehr in jedem Fall auch der Führerausweis entzogen wird. Nachfolgend die wichtigsten Dos und Don’ts zum vorsichtigen Rechtsvorbeifahren.

Autobahn-Knigge

Schon länger hilft das Bundesamt für Strassen Astra mit einem kleinen, genialen Leitfaden den Autofahrern beim richtigen Verhalten auf der Autobahn. Dieser leicht verständliche und gut illustrierte «Autobahn-Knigge» wurde auf die neuen Verkehrsregeln adaptiert und neu aufgelegt. Den Knigge gibt es als kostenloser pdf-Download hier: www.astra.admin.ch/knigge

Was gilt