Experten meinen einhellig: Der freiwillige Einkauf in die Pensionskassen ist eine der effizientesten Methoden, um seine Steuerlast zu vermindern. Besonders interessant wird dies für Erwerbstätige über 50. Profitieren lässt sich damit doppelt. Man verbessert seine Altersvorsorge und spart Steuern. Allerdings gilt es dabei, seine individuelle Situation vorher gut zu analysieren.

Unser Vorsorgesystem beruht bekanntlich auf drei Säulen. Die staatliche Vorsorge mit der AHV/IV und den Ergänzungsleistungen dient der Existenzsicherung. Bloss: Nur mit der ersten Säule allein lässt sich kaum leben. Die berufliche Vorsorge als zweite Säule liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Sie soll im Obligatorium bis zu einem Jahreseinkommen von rund 85 000 Franken zusammen mit der AHV nach der ordentlichen Pensionierung eine Altersrente von 60 Prozent des letzten Lohns sichern. Je höher das Einkommen vor der Pensionierung ist, umso grösser wird später jedoch die Vorsorgelücke.

Deshalb dient die dritte Säule als privates Sparen dem Ziel, auch bei einer Einkommenseinbusse nach der Pensionierung unbeschwerter leben zu können. Mit freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse lässt sich jedoch das Alterskapital und damit die zukünftige Rente am effizientesten erhöhen. Damit kann man die spätere Einkommenslücke über 85 000 Franken schliessen oder zumindest vermindern. In der Schweiz wird davon intensiv Gebrauch gemacht. Jedes Jahr fliessen weit über fünf Milliarden freiwillig in die berufliche Vorsorge.

Wo liegen die steuerlichen Unterschiede zwischen der zweiten und dritten Säule?

Der jährliche Steuerabzug für Einzahlungen in die dritte Säule ist begrenzt. Für Erwerbstätige beträgt er im Moment maximal 6768 Franken, für Selbstständige ohne Pensionskasse 33 840 Franken bis maximal 20 Prozent des Gesamteinkommens.

Ein alleinstehender Angestellter spart beispielsweise mit einer Einzahlung des Maximalbetrags in die dritte Säule bei einem Einkommen von 100 000 Franken in Bern 2270 Franken, in Zürich immerhin rund 1800 Franken Steuern. Eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse, also in die zweite Säule, kann hingegen gesamthaft vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Voraussetzung dazu ist, dass eine sogenannte «Vorsorgelücke» besteht. Dies ist dann der Fall, wenn man durch ein Studium, eine Auszeit, Arbeitslosigkeit oder eine Scheidung Beitragsjahre verloren hat. Vorsorgelücken können auch durch Lohnerhöhungen oder Beförderungen entstehen. Je höher der Lohn, umso grösser der Betrag, mit dem man sich in die Pensionskasse einkaufen kann. Der Maximalbetrag hängt zum einen vom bereits vorhandenen Pensionskapital und dem Gehalt ab. Der individuelle Betrag wird meistens im Pensionskassenausweis ausgewiesen.

Solche Einkäufe reduzieren deshalb je nach Einkommen und Höhe der Einzahlung die Steuern massiv. Bezahlt beispielsweise eine ledige, konfessionslose Person mit einem jährlichen Einkommen von 120 000 Franken eine Summe von 30 000 Franken freiwillig ein, beträgt die Steuerersparnis im Kanton Zürich rund 9000 Franken. De facto kostet dann der Einkauf bloss noch 21 000 Franken.

Wann lohnt sich eine Einzahlung am meisten?

Am meisten lohnt sich ein freiwilliger Einkauf in den letzten Jahren der Berufstätigkeit, spätestens jedoch drei Jahre vor der Pensionierung. Das Kapital muss nämlich mindestens über diese Zeitdauer in der Pensionskasse bleiben, will man den Steuervorteil nicht verlieren. Nur dann besitzt die Einzahlung nämlich Vorsorgecharakter und wird bei der Kapitalauszahlung zu einem reduzierten Satz besteuert. Bezieht der Versicherte nach drei Jahren das Kapital, darf er sich über eine Rendite von rund zehn Prozent pro Jahr freuen. Beim Rentenbezug bestehen keine Fristen.

Wer bereits in jungen Jahren freiwillige Einzahlungen leistet, verwässert seine Rendite und nimmt einige Risiken in Kauf. Durch die lange Anlagedauer reduziert sich der Vorteil der Steuerersparnis. Daneben besteht die Gefahr, dass die niedrigen Zinsen, die längere Lebenserwartung und politische Unwägbarkeiten den Pensionskassen zu schaffen machen. Grundsätzlich lohnt es sich, die Solidität seiner Kasse zu überprüfen. Nur Pensionskassen mit einem Deckungsgrad von über 100 Prozent sind gesund. Liegt der Deckungsgrad darunter, drohen Sanierungsmassnahmen, durch die auch freiwillige Einkäufe geschmälert werden können.

Ein freiwilliger Einkauf ist besonders ab Mitte 50 angebracht, wenn die Entwicklung der Gesetzgebung bis zur Pensionierung absehbar ist und damit fehlende Beitragsjahre ausgeglichen werden.

Welchen Betrag soll man einzahlen?

Da das Geld grundsätzlich bis zur Pensionierung gebunden ist, sollte nur so viel einbezahlt werden, wie der Versicherte über langfristig freies Kapitel verfügt. Am sinnvollsten ist es, den Betrag so zu wählen, dass die Steuer progression effizient gebrochen wird. Grundsätzlich lohnt sich bei grösseren Beträgen eine gestaffelte Einzahlung über mehrere Jahre. Dadurch ist die Steuerersparnis am grössten. Vorzeitig beziehen lässt sich das einmal einbezahlte Kapital nur für den Erwerb von Wohneigentum, bei einem Schritt in die Selbstständigkeit oder wenn der Versicherte die Schweiz verlässt.

Wie wird das Pensionskassengeld verzinst?

Für den obligatorischen Teil gelten gesetzliche Vorschriften. Der obligatorisch versicherte Lohn von maximal rund 85 000 Franken unterliegt im Jahr 2017 einem gesetzlichen Mindestzins von einem Prozent. Die effektive Höhe hängt je nach Kasse von der Rendite aus ihren Anlagen ab und variiert. Beim überobligatorischen Teil des versicherten Lohns sind die Pensionskassen frei. Im Fall einer Unterdeckung der Kasse kann dieser auch null Prozent betragen.

Fazit

  • Der Steuerspareffekt eines freiwilligen Pensionskassen-Einkaufs ist dann am grössten, wenn das Einkommen am höchsten ist. Bei den meisten Erwerbstätigen ist das in den letzten Jahren vor der Pensionierung der Fall.
  • Je länger der Betrag bei der Pensionskasse bleibt, umso geringer wird die Rendite und umso grösser werden die Risiken, dass durch politische Entscheidungen, die längere Lebenserwartung der Bevölkerung und die tiefen Zinsen die finanzielle Situation der Kasse kritisch wird. Bei einer Unterdeckung kann man einen Teil des einbezahlten Geldes verlieren. Das passiert, wenn der Arbeitgeber zum Beispiel sein Unternehmen restrukturiert, Entlassungen vornimmt oder die Pensionskasse wechselt.
  • Es kann deshalb sinnvoll sein, das Kapital zuerst selbst anzulegen und sich erst einige Jahre vor der Pensionierung, spätestens jedoch drei Jahre vor dem Arbeitsende in die Pensionskasse einzukaufen.
  • Die Rendite aus Steuerersparnis und Verzinsung ist in der Regel dann am höchsten, wenn man sich den Einkaufsbetrag als Kapital auszahlen lässt. Bezieht man das freiwillig einbezahlte Kapital als Rente, hängt die Rendite von der eigenen Lebenserwartung ab. Der Vorteil des Kapitalbezugs ist zudem, dass man damit im Alter über mehr freies Kapital verfügt.

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