Zeit für Essen – Zeit für Geselligkeit. Ganz allein speist es sich oftmals gar nicht gut. Auch die Zubereitung kulinarischer Genüsse macht in Gesellschaft doppelt Spass. Für die Liebsten etwas Leckeres zuzubereiten, gemeinsam am Tisch zu sitzen und sich über den Tag und das Erlebte auszutauschen – das erfüllt und verbindet uns Menschen. Besonders für Kinder sind Mahlzeiten in Gesellschaft nicht blosse Sättigung. Gemeinsames Essen mit den Eltern bietet auch die Möglichkeit, sich mitzuteilen.

Ein Beitrag unseres Partners SOS Kinderdorf

Nicht alle Kinder haben das Glück, diesen gemeinsamen Austausch pflegen zu können, weil Mutter und Vater nicht mehr da sind. Bei Kindern in Not kommt der gesellige Austausch beim Speisen viel zu kurz, denn das Grundbedürfnis, den Magen zu stillen, überwiegt. Zudem leben viele Waisenkinder in Regionen, in denen klimatisch ungünstige Bedingungen vorherrschen, die das Nahrungsangebot verknappen. Ihr knurrender Magen treibt sie an, irgendetwas zu essen, aber satt werden sie schon lange nicht mehr.

Den Hunger satthaben

Wenn der Hunger nach materiellen Dingen gestillt ist, verspüren häufig Menschen in der zweiten Hälfte ihres Lebens den Wunsch, ihr Kapital sinnstiftend einzusetzen. Einen Kindermagen am Ende der Welt zu füllen, um damit einem kleinen Menschen Sättigung zukommen zu lassen, macht nicht nur Sinn, sondern sorgt dafür, dass ein Kind überleben kann. Sie suchen eine Möglichkeit, Kindern zu helfen und auch den Hunger zu lindern? Mit einem im Testament aufgeführten Legat können Sie SOS-Kinderdorf Schweiz noch zu Lebzeiten begünstigen. Mit Ihrer Unterstützung sorgen wir dafür, dass mehr Kinder Mahlzeiten auch in Geborgenheit ihrer SOS-Kinderdorf-Mutter einnehmen können und in einem sicheren Umfeld aufwachsen dürfen. Sie geben damit in Not geratenen Kindern eine Chance, fördern ihr gesundes Wachstum und machen sie stark für ihre Zukunft. Wie Sie ein Testament verfassen können und welche Bedingungen zwingend einzuhalten sind, entnehmen Sie unter: www.sos-kinderdorf.ch/testament oder https://www.testamente.ch/testaments-check.

Über SOS-Kinderdorf

Innerhalb der regionalen Familienstärkungsprogramme wirkt SOS-Kinderdorf unter anderem Mangelernährung entgegen. Gesundheitsbeauftragte in unseren Projektländern kontrollieren regelmässig den Gewichtszustand von Kleinkindern und leiten Fälle von Unterernährung zur medizinischen Behandlung weiter. Des Weiteren werden Spendengelder für Nahrungsmittel von unterernährten Kindern eingesetzt. Die lokalen SOS-Kinderdörfer ermöglichen Kindern zudem ein sicheres Umfeld durch Schutz, gesamtheitliche Versorgung und Förderung. Schätzungsweise 570 Millionen Kinder leben weltweit in Armut und leiden auch an Hunger. Rund 10 Prozent davon sind akut gefährdet. Helfen Sie, das Leid zu reduzieren!

Quelle: https://www.sos-childrensvillages.org/getmedia/fb0aa7f4-fcb9-4f67-afa7-152e28a6553f/Child-at-risk-report-DE-neu.pdf

Transparenz und Qualitätssicherung

Die Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz verfolgt in ihrer Arbeit einen systematischen Ansatz. Sie ist dadurch in der Lage, jederzeit über ihre Zwecke und Zielerreichung Nachweis zu erbringen, offen und transparent zu kommunizieren, die Qualität zu sichern und Prozesse zu optimieren.

SOS-Kinderdorf besitzt das ZEWO-Gütesiegel und verpflichtet sich damit, Spendengelder zweckbestimmt, wirksam und wirtschaftlich einzusetzen.

Frau Pascale Hug berät Sie gerne zum Thema Erbschaft und Testament unter der Telefonnummer 031 979 60 67 oder auf pascale.hug@sos-kinderdorf.ch.

Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz, Schwarztorstrasse 56, Postfach 610, CH-3000 Bern 14, www.sos-kinderdorf.ch, PC 30-31935-2